Die von der DRV Service GmbH herausgegebene Travel Industry Card (TIC) bietet Ihnen als MitarbeiterIn der Tourismusbranche zahlreiche Vorteile rund um das Thema Reisen & Freizeit. Der Ausweis legitimiert Sie als aktives Mitglied der Tourismusbranche. Nach der Registrierung über ein Online-Formular öffnet sich für TIC-Inhaber das Tor in die Welt des Reisens & Erlebens.
Das Angebot der Travel Industry Card richtet sich an MitarbeiterInnen, InhaberInnen, GeschäftsführerInnen, sowie Auszubildende von Reisebüros, Reiseveranstaltern oder touristischen Leistungsträgern sowie an Studierende in einem Studiengang mit einem touristischen Schwerpunkt.
Die Beantragung der Travel Industry Card ist allen MitarbeiterInnen der Tourismusbranche möglich und unabhängig von der Mitgliedschaft im DRV.
MitarbeiterInnen von touristischen Unternehmen, die nicht Mitglied im DRV sind, können die Travel Industy Card erhalten, sofern eine Tätigkeit in den zugelassenen Bereichen und im beschriebenen Umfang nachgewiesen werden kann:
Kundengruppen | Voraussetzungen |
---|---|
Bahnunternehmen | Mitarbeiter im Vertrieb und Bordpersonal (ausgenommen Cargo) |
Dozenten mit den Fachbereichen Touristik, Hospitality, Events und Aviation | Antragssteller hat eine Bescheinigung der Universität, Hochschule etc. (keine Gastdozenten) |
Fährunternehmen | Mitarbeiter im Vertrieb und Bordpersonal |
Ferien-Mietwagenunternehmen | Mitarbeiter im Vertrieb und Marketing |
Fernbusunternehmen | Mitarbeiter im Vertrieb, Marketing, Kundenservice und Bordpersonal |
Fluggesellschaften | Passagierfluggesellschaften - aktive Mitarbeiter im Vertrieb und Bordpersonal (kein Cargo, technischer Bereich, Transportfluggesellschaften, Rentner/innen und Mitarbeiter/innen in der Übergangsphase, Personen in Altersteilzeit) |
Flughafengesellschaften | Mitarbeiter im direktem Kundenkontakt (ausgenommen Cargo, technischer Bereich, Rentner/innen und Mitarbeiter/innen in der Übergangsphase) |
Freizeitparks | Mitarbeiter im Vertrieb und Marketing |
FVAs, Incoming-Agenturen und Tourismusinformationen | Mitarbeiter im Vertrieb, Marketing und Einkauf |
Hotels | Mitarbeiter in der Reservierung, Vertrieb, Marketing und an der Rezeption |
MICE-Veranstalter & Agenturen | Nachweisliche Spezialisierung auf Kunden bzw. Partner aus der Tourisikbranche |
Mobile Reiseberater | Gewerbeanmeldung ist als Nachweis notwendig |
Musicalhäuser | Mitarbeiter im Vertrieb und Marketing |
Online-Reisebüros | Mitarbeiter im Vertrieb, Marketing und Einkauf |
Reisebusunternehmen | Mitarbeiter im Vertrieb, Marketing und Einkauf |
Reisebüro | Mitarbeiter im Vertrieb und Marketing |
Reisejournalisten mit Presseausweis | Akzeptiert werden gültige Presseausweise des DJV, DJU, BDZV, VDZ, Freelens, VDS, VDRJ und DPV |
Reiseveranstalter | Mitarbeiter im Vertrieb, Marketing und im Einkauf |
Reiseversicherungen | Außendienstmitarbeiter im Bereich Touristik (nur Anbieter, keine Vermittler) |
Schifffahrtsunternehmen | Mitarbeiter im Vertrieb, Marketing und Einkauf |
Selbständige Reiseleitung | Gewerbeanmeldung ist als Nachweis notwendig |
Selbständige Gästeführer | Gewerbeanmeldung ist als Nachweis notwendig |
Studierende in einem Studiengang mit einem touristischem Schwerpunkt | Mindestens noch ein Jahr Regelstudienzeit |
Touristische Call- & Service Center | nachweisliche Spezialisierung auf Kunden bzw. Partner aus der Touristikbranche |
Touristische Beratungsunternehmen (z.B. PR-, Marketing-, Werbeagenturen) | Nachweisliche Spezialisierung auf Kunden bzw. Partner aus der Touristikbranche |
Touristische Internet-Foren und Reiseblogs | Mediadaten und Steuernummer als Nachweis notwendig, Antragssteller ist Betreiber der Seite |
Touristische Internet-Portale | Antragssteller ist Betreiber der Seite oder hat eine Bestätigung der Geschäftsführung |
Touristische Technologieanbieter | Nachweisliche Spezialisierung auf kunden bzw. Partner aus der Touristikbranche |
Touristische Verbände | Eingetragene Verbände, die sich in der Reisebranche engagieren und deren Mitglieder einen touristischen Hintergrund haben |
Travel Manager | Eine Bestätigung der Abteilung/Geschäftsführung ist notwendig |
Unabhängig von Mitgliedschaft und Zugehörigkeit sollte der Antragsteller mindestens 20 Stunden pro Woche der touristischen Tätigkeit nachgehen und sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinden. Aushilfen und Praktikanten können leider keine Travel Industry Card beantragen.Bitte beachten Sie, dass Sie mit der Travel Industry Card nicht die Mitgliedschaft im DRV erwerben. Informationen zur Mitgliedschaft im DRV finden Sie hier.
Für Kunden aus Österreich und der Schweiz:
Zur Beantragung der Travel Industry Card wenden Sie sich bitte an Ihre jeweiligen Verbände Österreichischer ReiseVerband (ÖRV) und Schweizer Reise-Verband (SRV).
Die Zahlung erfolgt immer im Voraus vor Kartenversand per Überweisung nach Rechnungsstellung.
Die Travel Industry Card ist ab Ausstellungsdatum zwei Jahre gültig. Die Ausweise für Auszubildende und Studierende sind ein Jahr gültig. (Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Beantragung noch mind. ein Jahr Ausbildungsdauer bzw. Regelstudienzeit besteht.)
Kartenart | Preis inkl. MwSt. | Gültigkeit |
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Ordentliche DRV-Mitglieder | 20,00 Euro p.P. | 2 Jahre |
Assoziierte/fördernde DRV-Mitglieder (touristische Leistungsträger, Säule E) | 25,00 Euro p.P. | 2 Jahre |
Nichtmitglieder | 69,00 Euro p.P. | 2 Jahre |
Studierende/Auszubildende | 14,50 Euro p.P. | 1 Jahr |
Ersatzausweise | 12,50 Euro p.P. | mind. 12 Monate |
Zur Beantragung der Travel Industry Card füllen Sie das unkomplizierte Online-Antragsformular vollständig aus und laden ein Foto des Antragstellers hoch. Dieses Formular gilt für die Beantragung von Neukarten und für Verlängerungsanträge.
Hier geht’s zum Antragsformular.
Ausführliche Informationen zum Beantragungsprozess entnehmen Sie bitte unseren Nutzungsbedingungen. (Punkt 4).
Eine automatische Verlängerung der Travel Industry Card erfolgt nicht.
Wurde die bestehende Karte als Einzelkarte bestellt, so erhält der Karteninhaber 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit eine Benachrichtigung per Email. In dieser Email sind die aktuellen Kartendaten sowie das verwendete Foto aufgeführt. Diese Daten können vom Karteninhaber geprüft bzw. geändert werden. Ebenfalls ist der Austausch des Fotos innerhalb dieses Prozesses möglich. Sind alle Daten korrekt erfasst und werden durch den Karteninhaber durch Bestätigung des in der Email hinterlegten Links freigegeben, erfolgt automatisch der Versand eines Legitimationslinks an die Geschäftsführung /Büroleitung / Personalabteilung zur Prüfung und Bestätigung der im Antrag gemachten Angaben und der Betriebszugehörigkeit des Antragstellers.
Resultiert eine bestehende Karte aus einer Sammelbestellung erfolgt die Mitteilung per Email 4 Wochen vor Ablauf der Karte an den eingetragenen Ansprechpartner, der bei der aktuellen Karte eingetragen wurde. Durch Bestätigung des Legitimationslinks durch die Geschäftsführung /Büroleitung / Personalabteilung wird der Verlängerungsantrag an die DRVS übermittelt. Wurde der Antrag durch die DRVS geprüft und akzeptiert, erfolgt der Versand der Rechnung per Email an die angegebene Rechnungsadresse (Unternehmen bzw. den Antragsteller). Dies stellt die Annahme des Vertragsangebotes durch die DRVS dar. Mit Versand der Rechnung per Email erhält der Antragsteller zusätzlich eine vorläufige Karte als PDF.